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GUTHEINS: Selbstherrliches Vorgehen der Gemeindeverwaltung beim Bau an öffentlichen Straßen

Norbert Gutheins
Vorsitzender der
FDP Kleinmachnow
Kleinmachnow · Die Gemeindeverwaltung Kleinmachnow hat beim Neubau der Gehwege Märkische Heide, Grasweg, Sperberfeld, Am Weinberg und bei der öffentlichen Straßenbeleuchtung im Schleusenweg rechtlich bedenklich gehandelt", erklärt NORBERT GUTHEINS, FDP-Vorsitzender und Sachkundiger Einwohner im Verkehrsausschuss. "Die Kosten für diese Baumaßnahmen wurden zwar in den Haushalt 2008 eingestellt, es gab aber nie einen konkreten Beschluss der Gemeindevertretung für diese Bauprojekte. Weder wurden dazu Anträge in den zuständigen Fachausschüssen behandelt, noch durch die Gemeindevertreter beschlossen. Die Bürger haben darauf einen verfassungsrechtlichen Anspruch."

Die Gemeinde hatte den betroffenen Grundstückseigentümern die Arbeiten vorher angekündigt und darüber informiert, dass sie gemäß der Straßenbaubeitragssatzung anteilig an den Kosten beteiligt werden sollen. Eine solche Ankündigung ist nach Auffassung der FDP aber keine ausreichende Rechtsgrundlage für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen. Ein konkreter Beschluss eines Bauprogramms der Gemeindevertretung wäre für die finanzielle Heranziehung der Anwohner jedoch unbedingt notwendig. Bei den durchgeführten Baumaßnahmen handelt es sich nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Das Verwaltungsgericht Leipzig hat bei einer vergleichbaren Konstellation in einer sächsischen Gemeinde ausdrücklich von rechtswidrigen Baumaßnahmen gesprochen (6 K 182/03).

In der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Leipzig heißt es unter anderem "Die vom Tiefbauamt durchgeführten Baumaßnahmen sind rechtswidrig, da eine alleinige funktionelle Zuständigkeit des Tiefbauamtes hierfür nicht begründet war. Vielmehr oblag die grundsätzliche Entscheidung des Ob, Wie und Wann des Straßenausbaus dem Stadtrat durch Beschluss eines Bauprogramms, dessen Vollzug dann im Zuständigkeitsbereich der Verwaltung gelegen hätte. ..... Bei den Baumaßnahmen liegt kein Geschäft der laufenden Verwaltung vor, für das der Oberbürgermeister originär zuständig gewesen wäre. Denn es handelt sich weder um eine Angelegenheit, die regelmäßig wiederkehrt noch um eine solche, die nach Größe, Umfang oder Verwaltungstätigkeit sachlich geringe Bedeutung hat. ..... Ein Ansatz im Haushaltsplan genügt insoweit nicht, da dieser Aussagen über konkrete Baumaßnahmen im Sinne eines Bauprogramms nicht enthält."

Vor der Sommerpause hat die Verwaltung im Verkehrsausschuss zwei Bauprogramme für Gehwegbefestigungen im Haberfeld (DS-Nr. 160/09) und im Lupinenschlag (DS-Nr. 170/09) zum Beschluss vorgelegt, aber in der Sitzung gleich wieder ohne nähere Begründung zurückgezogen. "Allem Anschein nach ist sich die Verwaltung unter dem neuen Bürgermeister inzwischen ihres bisherigen Verhaltens rechtlich unsicher geworden und versucht nun durch Einschlagen eines korrekten Verfahrens die Fehler der Vergangenheit nicht zu wiederholen," so GUTHEINS und weiter "man scheint aber auch die bisherige Vorgehensweise einfach still und leise unter den Tisch kehren zu wollen."

Für GUTHEINS liegt der Verdacht nahe, dass es bei anderen ähnlichen Vorhaben der Gemeinde genauso lief. Auf eine schriftliche Anfrage bekam er von der Gemeinde eine lapidare Antwort in dem Tenor "das haben wir schon immer so gemacht".

"Unabhängig vom finanziellen Aspekt liegt eine absolut undemokratische Vorgehensweise der Verwaltung vor. Es kann nicht angehen, dass die Gemeinde einerseits einen teuren Straßenraumatlas in Auftrag gibt, der qualitative Gestaltungsvorschläge für den öffentlichen Raum macht und andererseits ein paar Mitarbeiter im Rathaus die Art des Pflasters sowie die Form und Farbe der Straßenleuchten eigenmächtig festlegen und damit das Ortsbild prägend bestimmen," so GUTHEINS und weiter "damit die Gemeinde die Anliegerbeiträge rechtssicher in Rechnung stellen könnte, müsste durch die Gemeindevertretung nachträglich ein Bauprogramm beschlossen werden. Ob es dazu eine Mehrheit geben würde, steht aus heutiger Sicht noch in den Sternen."

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