PILTZ:
Keine Schnellschüsse bei der Vorratsdatenspeicherung
BERLIN. Zu den Äußerungen des Bundesinnenministers zur Vorratsdatenspeicherung erklärt die innenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion Gisela PILTZ:
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung vom März 2010 das nationale Umsetzungsgesetz für verfassungswidrig erklärt und so einer grundrechtsblinden Politik die rote Karte gezeigt. Nach einer roten Karte dem Schiedsrichter vorzuwerfen, er habe eine Lücke in die Verteidigung gerissen, ist im Übrigen schon für sich ein Foul und eine Verkehrung von Ursache und Wirkung. Es gilt auch in der Politik nach einer roten Karte: Erst mal still sein und auf die Bank.
Die Europäische Union ist derzeit mit der Evaluierung der Richtlinie beschäftigt. Bis zum Herbst wird die Kommission ihren Bericht vorlegen. Diesem vorzugreifen, ist nicht sinnvoll. Vor dem Bundesverfassungsgericht konnte die Bundesregierung nicht plausibel darlegen, dass die Vorratsdatenspeicherung erforderlich ist. Behauptungen über Sicherheitslücken, die ohne die Vorratsdatenspeicherung bestünden, konnten nicht belegt werden. Ob die Europäische Union hier mehr Argumente vorweisen kann, bleibt erst einmal abzuwarten.
Eines ist aber jetzt schon klar: Eine anlasslose Speicherung und Nutzung aller Telekommunikationsverbindungsdaten ist nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts endgültig vorbei. Einfach einen neuen Aufguss des Gesetzes wird es in Deutschland nicht geben. Vielmehr muss schwerste Kriminalität mit verhältnismäßigen Mitteln zielgenau bekämpft werden, ohne alle Menschen unter Generalverdacht zu stellen.
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