BERLIN. Zu den Ergebnissen des Fachgesprächs im Innenausschuss zur Reform des Transsexuellenrechts erklärt die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela PILTZ:
Das Bundesinnenministerium hat angekündigt, eine Gesamtreform des Transsexuellengesetzes erst in der kommenden Wahlperiode in Angriff nehmen zu wollen. Dies ist ein Schlag ins Gesicht aller transsexueller Menschen, die seit vielen Jahren auf eine Reform des Gesetzes warten. Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen aus jüngster Zeit eine Reform des Transsexuellengesetzes angemahnt und in klaren Worten darauf hingewiesen, dass das Gesetz aus dem Jahre 1981 nicht mehr dem heutigen Stand der Wissenschaft entspricht. Die Argumentation des Bundesinnenministeriums, man wolle zunächst weitere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts abwarten, ist inakzeptabel. Die Gesetzgebung ist immer noch Aufgabe des Parlaments und nicht des Bundesverfassungsgerichts.
Sowohl die rot-grüne Bundesregierung in den sieben Jahren ihrer Amtszeit als auch die jetzige Bundesregierung sind dafür verantwortlich, dass die Betroffenen den verfassungswidrigen und diskriminierenden Vorschriften des Transsexuellengesetzes immer noch ausgesetzt sind. Es ist beschämend, dass die Bundesregierung die Interessen transsexueller Menschen seit Jahren mit Nichtbeachtung straft. Die FDP-Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Eine Korrektur einzelner Vorschriften ist nicht ausreichend.
Das Transsexuellengesetz ist seit Inkrafttreten 1981 nicht mehr geändert worden. Nur eine Reform des gesamten Gesetzes wird dazu führen, dass Transsexuelle künftig ein Leben in freier Selbstbestimmung führen können.
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